{"id":90,"date":"2019-05-27T14:16:54","date_gmt":"2019-05-27T14:16:54","guid":{"rendered":"http:\/\/wordpress.karate-dojo-stockach.de\/?page_id=90"},"modified":"2019-06-05T06:05:42","modified_gmt":"2019-06-05T06:05:42","slug":"mitgliedersatzung","status":"publish","type":"page","link":"https:\/\/karate-dojo-stockach.de\/?page_id=90","title":{"rendered":"Mitgliedersatzung"},"content":{"rendered":"<h1>Allgemeines<\/h1>\n<h2>\u00a7 1 Name, Sitz<\/h2>\n<ol>\n<li>\n<p align=\"LEFT\">Der Verein f\u00fchrt den Namen &#8222;Karate &#8211; Dojo &#8211; Stockach e.V&#8220;.<\/p>\n<\/li>\n<li>\n<p align=\"LEFT\">Der Verein hat seinen Sitz in Stockach und ist in das Vereinsregister beim Amtsgericht eingetragen.<\/p>\n<\/li>\n<li>\n<p align=\"LEFT\">Der Verein ist Mitglied im Landessportbund (LSB), des Karate &#8211; Verbandes Baden W\u00fcrttemberg (KVBW) und des Deutschen Karate Verbandes e.V. (DKV)<\/p>\n<\/li>\n<\/ol>\n<h2>\u00a7 2 Zweck des Vereines<\/h2>\n<ol>\n<li>\n<p align=\"LEFT\">Der Verein verfolgt ausschlie\u00dflich und unmittelbar gemeinn\u00fctzige Zwecke im Sinne des Abschnittes &#8222;Steuerbeg\u00fcnstigte Zwecke&#8220; der Abgabeordnung.Das Karate &#8211; Dojo -Stockach setzt sich ein f\u00fcr eine von der Achtung vor der W\u00fcrde des Menschen getragene sportliche Lebensf\u00fchrung mit dem Ziel der k\u00f6rperlichen und geistigen Gesunderhaltung. Zu diesem Zweck widmet sich das Karate &#8211; Dojo &#8211; Stockach der Pflege und F\u00f6rderung von Karate, dessen sportliche Aus\u00fcbung wegen seiner zugleich erzieherischen und pers\u00f6nlichkeitsbildenden Werte der k\u00f6rperlichen und geistigen Ert\u00fcchtigung seiner Mitglieder dient.<\/p>\n<\/li>\n<li>\n<p align=\"LEFT\">Das Karate &#8211; Dojo -Stockach vertritt die gemeinschaftlichen Interessen seiner Mitglieder bei \u00f6ffentlichen Stellen und Einrichtungen, in der \u00d6ffentlichkeit sowie im sportlichen Vereinsleben.Das Karate &#8211; Dojo &#8211; Stockach ist ein Amateursportverein. Es tritt ein f\u00fcr den Grundsatz der Freiheit und Freiwilligkeit der Sportaus\u00fcbung und Sportgemeinschaft.Das Karate &#8211; Dojo &#8211; Stockach ist parteipolitisch neutral. Es vertritt den Grundsatz rassischer, religi\u00f6ser und weltanschaulicher Toleranz.<\/p>\n<\/li>\n<li>\n<p align=\"LEFT\">Die Vereins\u00e4mter werden grunds\u00e4tzlich ehrenamtlich ausge\u00fcbt.<\/p>\n<\/li>\n<li>\n<p align=\"LEFT\">Bei Bedarf k\u00f6nnen Vereins\u00e4mter im Rahmen der haushaltsrechtlichen M\u00f6glichkeiten entgeltlich auf der Grundlage eines Dienstvertrags oder gegen Zahlung einer T\u00e4tigkeitsverg\u00fctung nach \u00a7 3 Nr.26a EStG ausge\u00fcbt werden.<\/p>\n<\/li>\n<li>\n<p align=\"LEFT\">Die Entscheidung \u00fcber eine entgeltliche Vereinst\u00e4tigkeit nach Abs. 4 trifft die Mitgliederversammlung des Vereins.<\/p>\n<\/li>\n<\/ol>\n<h2>\u00a7 3 Zweckerreichung<\/h2>\n<ol>\n<li>\n<p align=\"LEFT\">Zur Erreichung der Ziele des Vereines nach \u00a7 2 der Satzung ist das Karate &#8211; Dojo &#8211; Stockach bestrebt, dass Karate von seinen Mitgliedern sowohl als Breitensport als auch als Leistungssport betrieben wird. Das Karate &#8211; Dojo &#8211; Stockach will der Gesundheit aller dienen und bem\u00fcht sich deshalb auch um entsprechende Formen f\u00fcr eine sinnvolle Freizeitgestaltung.<\/p>\n<\/li>\n<li>\n<p align=\"LEFT\">Als Mittel hierzu betrachtet das Karate &#8211; Dojo &#8211; Stockach vor allem folgendes als seine Aufgaben:<\/p>\n<p align=\"LEFT\">a.) die Durchf\u00fchrung von Trainingsma\u00dfnahmen<\/p>\n<p align=\"LEFT\">b.) die Mitgliedschaft in den nationalen Sportverb\u00e4nden und die Vertretung des Karate Sports nach au\u00dfen,<\/p>\n<p align=\"LEFT\">c.) die Verbindung zu \u00f6ffentlichen Stellen und Einrichtungen sowie die Unterrichtung der \u00d6ffentlichkeit \u00fcber seine Ziele und T\u00e4tigkeiten,<\/p>\n<p align=\"LEFT\">d.) die Zusammenarbeit mit anderen Organisationen und Einrichtungen zur F\u00f6rderung des Karate,<\/p>\n<p align=\"LEFT\">e.) die Vermittlung und der Austausch sportlicher Erfahrungen auf Fachtagungen und die Arbeit in Aussch\u00fcssen,<\/p>\n<p align=\"LEFT\">f.) die Veranstaltung von regionalen und \u00fcberregionalen Lehrg\u00e4ngen,<\/p>\n<p align=\"LEFT\">g.) die Anstellung von Trainern,<\/p>\n<p align=\"LEFT\">h.) die gemeinschaftliche langfristige Planungsarbeit zur F\u00f6rderung des Karate,<\/p>\n<p align=\"LEFT\">i.) die Schaffung eines Vereins -Dojo (Trainingsraum).<\/p>\n<\/li>\n<li>\n<p align=\"LEFT\">Der Verein ist selbstlos t\u00e4tig; er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.<\/p>\n<\/li>\n<li>\n<p align=\"LEFT\">Mittel des Vereins d\u00fcrfen nur f\u00fcr die satzungsgem\u00e4\u00dfen Zwecke verwandt werden. Niemand darf durch Ausgaben, die den Zwecken des Vereins fremd sind, oder durch unverh\u00e4ltnism\u00e4\u00dfig hohe Verg\u00fctung beg\u00fcnstigt werden.<\/p>\n<\/li>\n<li>\n<p align=\"LEFT\">Bei Aufl\u00f6sung oder Aufhebung des Vereines oder bei Wegfall seines gemeinn\u00fctzigen Zwecks f\u00e4llt das Verm\u00f6gen des Karate &#8211; Dojo &#8211; Stockach an eine K\u00f6rperschaft des \u00f6ffentlichen Rechts oder eine steuerbeg\u00fcnstigte K\u00f6rperschaft zur Verwendung f\u00fcr gemeinn\u00fctzige Zwecke des Sports.<\/p>\n<\/li>\n<\/ol>\n<h2>\u00a7 4 Karate<\/h2>\n<ol>\n<li>\n<p align=\"LEFT\">Karate im Sinne dieser Satzung ist eine Kampkunst, in der alle Gliedma\u00dfen haupts\u00e4chlich in Tritten, St\u00f6\u00dfen und Schl\u00e4gen zum Angriff und zur Verteidigung eingesetzt werden. Ziel des Karate ist es,\u00a0 in der k\u00f6rperlichen und geistigen Auseinandersetzung mit dieser Kampfkunst, unter Achtung des sportlichen Gegners, die Pers\u00f6nlichkeit zu entfalten.<\/p>\n<\/li>\n<li>\n<p align=\"LEFT\">Das Karate &#8211; Dojo &#8211; Stockach und seine Mitglieder verpflichten sich, Karate innerhalb des Karate &#8211; Dojo &#8211; Stockach ausschlie\u00dflich im Sinne dieser Satzung zu betreuen und zu betreiben. Personen, Vereine oder Verb\u00e4nde, die dieser Pflicht nicht nachkommen, k\u00f6nnen nicht Mitglied im Karate &#8211; Dojo &#8211; Stockach sein.<\/p>\n<\/li>\n<\/ol>\n<h2>\u00a7 5 Rechtsgrundlagen<\/h2>\n<ol>\n<li>Rechtsgrundlagen des Karate &#8211; Dojo &#8211; Stockach sind die en, die es zur Durchf\u00fchrung seiner Aufgaben beschlie\u00dft. Die Satzung ist die Grundlage dieser Ordnungen. Die Ordnungen d\u00fcrfen nicht im Widerspruch zur Satzung stehen und sind verbindlich f\u00fcr alle Mitglieder und Gliederungen des Karate &#8211; Dojo &#8211; Stockach. Die Ordnungen werden von der Mitgliederversammlung des Karate &#8211; Dojo &#8211; Stockach beschlossen und sind nicht Bestandteil der Satzung.<\/li>\n<\/ol>\n<h2>\u00a7 6 Organisation<\/h2>\n<ol>\n<li>\n<p align=\"LEFT\">Aufgenommene Mitglieder erwerben mit der Aufnahme die Mitgliedschaft im DKV und unterwerfen sich den Satzungen des DKV und LV.<\/p>\n<\/li>\n<li>\n<p align=\"LEFT\">Der Betrag wird aus organisatorischen Gr\u00fcnden per Lastschrift &#8211; Einzug vom Konto des Mitgliedes eingezogen. Dazu erteilt das Mitglied dem Karate &#8211; Dojo &#8211; Stockach mit dem Aufnahmeantrag eine Einzugserm\u00e4chtigung. Bei Gesch\u00e4ftsunf\u00e4higen oder Minderj\u00e4hrigen ist von dem\/den gesetzlichen Vertreter\/n eine Einzugserm\u00e4chtigung zu erstellen. Besitzt das Mitglied oder der\/die gesetzlichen Vertreter\/in keine Bankverbindung, kann der Betrag auch in bar entrichtet werden.<\/p>\n<\/li>\n<\/ol>\n<h1>B Mitgliedschaft<\/h1>\n<h2>\u00a7 7 Mitglieder<\/h2>\n<ol>\n<li>\n<p align=\"LEFT\">Die Mitglieder des Karate &#8211; Dojo &#8211; Stockach sind:<\/p>\n<p align=\"LEFT\">a.) ordentliche Mitglieder<\/p>\n<p align=\"LEFT\">b.) Ehrenmitglieder<\/p>\n<p align=\"LEFT\">c.) f\u00f6rdernde Mitglieder<\/p>\n<p>d.) jugendliche Mitglieder<\/li>\n<li>\n<p align=\"LEFT\">Ordentliche Mitglieder sind nat\u00fcrliche Personen im Sinne dieser Satzung und die am 01.01. des laufenden Gesch\u00e4ftsjahres das 16. Lebensjahr vollendet haben. Mitglieder unter 16 Jahren haben kein Stimmrecht.<\/p>\n<\/li>\n<li>\n<p align=\"LEFT\">Die Ehrenmitgliedschaft kann Personen verliehen werden, die sich um das Karate &#8211; Dojo &#8211; Stockach und seine Bestrebungen hervorragend verdient gemacht haben.<\/p>\n<p align=\"LEFT\">Ehrenmitglieder werden von der Mitgliederversammlung mit einfacher Stimmenmehrheit ernannt. Die Ernennung ist durch das Ehrenmitglied anzunehmen. Ehrenmitglieder sind vom Mitgliederbeitrag befreit und k\u00f6nnen an allen Veranstaltungen des Karate &#8211; Dojo &#8211; Stockach kostenlos teilnehmen. Alles Weitere regelt die Ehrenordnung.<\/p>\n<\/li>\n<li>\n<p align=\"LEFT\">Als f\u00f6rderndes Mitglied kann aufgenommen werden, wer einen schriftlichen Antrag stellt und sich bereit erkl\u00e4rt. die Bestrebungen des Karate &#8211; Dojo &#8211; Stockach nach Kr\u00e4ften zu f\u00f6rdern. F\u00f6rderndes Mitglied kann auch eine juristische Person oder eine Personenvereinigung sein. \u00dcber die Aufnahme als f\u00f6rderndes Mitglied entscheidet der Vorstand mit einfacher Stimmenmehrheit.<\/p>\n<\/li>\n<li>\n<p align=\"LEFT\">Jugendliche Mitglieder sind Personen die am 01.01. des laufenden Gesch\u00e4ftsjahres das 16. Lebensjahr noch nicht vollendet haben.<\/p>\n<\/li>\n<\/ol>\n<h2>\u00a7 8 Beginn und Ende der Mitgliedschaft<\/h2>\n<ol>\n<li>\n<p align=\"LEFT\">Die Mitgliedschaft beginnt mit der schriftlichen Aufnahme in das Karate &#8211; Dojo &#8211; Stockach. Wer die Mitgliedschaft im Karate &#8211; Dojo &#8211; Stockach erwerben will, hat an den Verein ein schriftliches Aufnahmegesuch zu richten. Das Aufnahmegesuch eines Gesch\u00e4ftsunf\u00e4higen oder eines Minderj\u00e4hrigen ist von dem\/den gesetzlichen Vertreter\/n zu stellen. Uber den Antrag entscheidet der Vorstand.<\/p>\n<\/li>\n<li>\n<p align=\"LEFT\">Ein Aufnahmeanspruch besteht nicht.<\/p>\n<\/li>\n<li>\n<p align=\"LEFT\">Die Mitgliedschaft endet durch Austritt des Vereins aus dem DKV, durch seinen Ausschlu\u00df aus dem LV oder durch seinen Ausschluss aus dem DKV. lm \u00dcbrigen endet die Mitgliedschaft mit dem Austritt des Mitglieds aus dem Karate &#8211; Dojo &#8211; Stockach oder mit seinem Ausschluss aus dem Karate &#8211; Dojo &#8211; Stockach oder dem Ableben. Der Austritt kann nur unter Einhaltung einer Frist von 1 Monat zum Ende jeden Halbjahres erkl\u00e4rt werden. Die Austrittserkl\u00e4rung ist schriftlich an den Vorstand des Karate &#8211; Dojo &#8211; Stockach zu richten.<\/p>\n<\/li>\n<li>\n<p align=\"LEFT\">Ein Mitglied kann aus wichtigem Grund ausgeschlossen werden, insbesondere dann, wenn es gr\u00f6blich die Interessen des Karate &#8211; Dojo &#8211; Stockach verletzt und\/oder gegen die Satzungen des Karate &#8211; Dojo &#8211; Stockach, KVBW oder DKV versto\u00dfen hat.<\/p>\n<\/li>\n<li>\n<p align=\"LEFT\">Antr\u00e4ge auf Ausschlu\u00df eines Mitglieds k\u00f6nnen gestellt werden durch<\/p>\n<p align=\"LEFT\">a.) die Mitglieder des Vorstandes<\/p>\n<p align=\"LEFT\">b.) die Mitgliederversammlung<\/p>\n<p>\u00dcber den Antrag auf Ausschlu\u00df entscheidet der Vorstand des Karate &#8211; Dojo &#8211; Stockach.<\/li>\n<\/ol>\n<h2>\u00a7 9 Rechte und Pflichten der Mitglieder<\/h2>\n<ol>\n<li>\n<p align=\"LEFT\">Die Mitgliedschaft im Karate &#8211; Dojo \u2014 Stockach berechtigt zur Teilnahme an Veranstaltungen des Karate &#8211; Dojo &#8211; Stockach und seiner Mitglieder im Rahmen der bestehenden Ordnungen.<\/p>\n<\/li>\n<li>\n<p align=\"LEFT\">Den Mitgliedern des Vorstandes steht freier Eintritt zu allen vom Karate \u2014 Dojo &#8211; Stockach und seinen Mitgliedern beaufsichtigten Veranstaltungen und Versammlungen zu.<\/p>\n<\/li>\n<li>\n<p align=\"LEFT\">Das Karate &#8211; Dojo &#8211; Stockach erhebt zur Erf\u00fcllung ihrer satzungsgem\u00e4\u00dfen Aufgaben von seinen Mitgliedern einen Jahresbeitrag. \u00dcber die H\u00f6he und F\u00e4lligkeit entscheidet der Vorstand des Karate &#8211; Dojo &#8211; Stockach. Die Beitragsh\u00f6he kann nach Mitgliedergruppen unterschiedlich festgesetzt werden. Die Unterschiede m\u00fcssen sachlich gerechtfertigt sein.<\/p>\n<\/li>\n<li>\n<p align=\"LEFT\">Das Karate &#8211; Dojo &#8211; Stockach entrichtet den Mitgliedsbeitrag seiner Einzelmitglieder an den DKV f\u00fcr die dort gemeldeten Einzelmitglieder.<\/p>\n<\/li>\n<li>\n<p align=\"LEFT\">Das Karate &#8211; Dojo &#8211; Stockach kann besondere Umlagen und Geb\u00fchren von seinen Mitgliedern zur Abdeckung besonderer Aufwendungen erheben. \u00dcber die H\u00f6he und Notwendigkeit entscheidet die Mitgliederversammlung. Umlagen k\u00f6nnen nur mit Zweidrittelmehrheit der erschienenen Mitglieder beschlossen werden.<\/p>\n<p align=\"LEFT\">\n<\/li>\n<li>\n<p align=\"LEFT\">Die durch Beschlu\u00df der Mitgliederversammlung f\u00fcr ein Halbjahr festgelegten Beitr\u00e4ge, Umlagen und Geb\u00fchren sind auch dann von den Mitgliedern ungek\u00fcrzt durch Zahlung auszugleichen, wenn die Mitgliedschaft erst im Laufe eines Halbjahres beginnt oder endet.<\/p>\n<\/li>\n<li>\n<p align=\"LEFT\">Die Mitglieder des Karate &#8211; Dojo &#8211; Stockach haben ihre T\u00e4tigkeit auf die Erreichung der Ziele des Karate &#8211; Dojo &#8211; Stockach auszurichten.<\/p>\n<\/li>\n<li>\n<p align=\"LEFT\">Die Mitgliedschaft im Karate &#8211; Dojo &#8211; Stockach verpflichtet zur Beachtung der Satzung, der von den Organen der satzungsgem\u00e4\u00df beschlossenen Ordnungen, Regeln und Ma\u00dfnahmen sowie zur Leistung der satzungsgem\u00e4\u00df festgesetzten Beitr\u00e4ge. Die Mitglieder sind gehalten, sich f\u00fcr die Bestrebungen und Belange des Karate &#8211; Dojo &#8211; Stockach nach ihrem besten Wissen und K\u00f6nnen einzusetzen.<\/p>\n<\/li>\n<li>\n<p align=\"LEFT\">Als Mitglieder des Vorstandes bzw. erweiterten Vorstandes k\u00f6nnen nur nat\u00fcrliche Personen, die vollj\u00e4hrig und voll gesch\u00e4ftsf\u00e4hig sind, gew\u00e4hlt werden. Sie m\u00fcssen Mitglied des Karate &#8211; Dojo &#8211; Stockach sein. Die Ausnahme bildet nur der Jugendwart, jedes ordentliche Mitglied darf Jugendwart werden.<\/p>\n<\/li>\n<li>\n<p align=\"LEFT\">Wer in ein Vereinsorgan gew\u00e4hlt werden kann, kann auch einen Wahlvorschlag einbringen.<\/p>\n<\/li>\n<li>\n<p align=\"LEFT\">Die Rechte aus der Mitgliedschaft ruhen, solange die Mitgliedsbeitr\u00e4ge nicht geleistet sind.<\/p>\n<\/li>\n<\/ol>\n<h1>C Organe<\/h1>\n<h2>\u00a7 10 Organe des Karate &#8211; Dojo &#8211; Stockach<\/h2>\n<ol>\n<li>\n<p align=\"LEFT\">Organe des Karate &#8211; Dojo &#8211; Stockach sind:<\/p>\n<p align=\"LEFT\">I.) die Mitgliederversammlung (MV),<\/p>\n<p>ll.) der Vorstand.<\/li>\n<\/ol>\n<h1>I Mitgliederversammlung (MV)<\/h1>\n<h2>\u00a7 11 Aufgaben der Mitgliederversammlung<\/h2>\n<ol>\n<li>\n<p align=\"LEFT\">Die Mitgliederversammlung hat \u00fcber grunds\u00e4tzliche Fragen und Angelegenheiten des Vereines zu beschlie\u00dfen. Sie ist das oberste Organ des Karate &#8211; Dojo &#8211; Stockach.<\/p>\n<\/li>\n<li>\n<p align=\"LEFT\">Der Beschlu\u00dffassung durch die Mitgliederversammlung unterliegen insbesondere:<\/p>\n<p align=\"LEFT\">a.) die Entgegennahme des Gesch\u00e4ftsberichtes des Vorstandes,<\/p>\n<p align=\"LEFT\">b.) die Entgegennahme des Berichts der Kassenpr\u00fcfer,<\/p>\n<p align=\"LEFT\">c.) die Genehmigung der Jahresrechnung,<\/p>\n<p align=\"LEFT\">d.) die Genehmigung des Haushaltsplans f\u00fcr das neue Gesch\u00e4ftsjahr,<\/p>\n<p align=\"LEFT\">e.) die Entlastung der Mitglieder des gesamten Vorstandes,<\/p>\n<p align=\"LEFT\">f.) die Wahl der Mitglieder des Vorstandes,<\/p>\n<p align=\"LEFT\">g.) die Wahl der Kassenpr\u00fcfer,<\/p>\n<p align=\"LEFT\">h.) die__Festsetzung der Umlagen und Geb\u00fchren,<\/p>\n<p align=\"LEFT\">i.) die Anderung der Satzung,<\/p>\n<p align=\"LEFT\">j.) der Erla\u00df von Ordnungen,<\/p>\n<p align=\"LEFT\">k.) die Aufl\u00f6sung des Vereins, die Venwendung des Vereinsverm\u00f6gens und die Bestellung von Liquidatoren,<\/p>\n<p align=\"LEFT\">|.) sonstige Angelegenheiten von grunds\u00e4tzlicher Bedeutung,<\/p>\n<p>m.) die Erledigung von Antr\u00e4gen zu den Buchstaben a &#8211; l.<\/li>\n<\/ol>\n<h2>\u00a7 12 Die Zusammensetzung der Mitgliederversammlung<\/h2>\n<ol>\n<li>Die Mitgliederversammlung setzt sich zusammen aus:<\/li>\n<\/ol>\n<p align=\"LEFT\">a.) den Mitgliedern des Vorstandes,<\/p>\n<p>b.) den \u00fcbrigen Mitgliedern nach 57, Absatzt, a &#8211; c.<\/p>\n<h2>\u00a7 13 Durchf\u00fchrung der Mitgliederversammlung<\/h2>\n<ol>\n<li>\n<p align=\"LEFT\">Eine ordentliche Mitgliederversammlung findet im ersten Quartal eines jeden Jahres statt. Auf schriftlichen Antrag von einem Drittel der ordentlichen Mitglieder oder aufgrund eines Beschlusses des Vorstandes ist eine au\u00dferordentliche Mitgliederversammlung einzuberufen.<\/p>\n<\/li>\n<li>\n<p align=\"LEFT\">Zu ordentlichen und au\u00dferordentlichen Mitgliederversammlungen hat der 1. Vorsitzende des Karate \u2014 Dojo &#8211; Stockach mit einer Frist von mindestens zwei Wochen einzuladen. Hierbei sind Zeit, Ort und Tagesordnung sowie deren Reihenfolge, sofern eine vorausgegangene Versammlung oder Vorstandssitzung hier\u00fcber keine Beschl\u00fcsse gefasst hat, anzugeben. Die Einladung erfolgt durch Bekanntmachung im Stockacher Amtsblatt \u201eStockach informiert&#8220;.<\/p>\n<\/li>\n<li>\n<p align=\"LEFT\">Jede ordnungsgem\u00e4\u00df einberufene Mitgliederversammlung ist beschlussf\u00e4hig. Eine MV, die \u00fcber die Aufl\u00f6sung des Vereines befinden soll, ist jedoch nur beschlussf\u00e4hig, wenn mehr als drei Viertel aller stimmberechtigten Mitglieder anwesend sind. Liegt Beschlussf\u00e4higkeit in solchem Falle nicht vor, so ist eine neue Mitgliederversammlung mit demselben Tagesordnungspunkt einzuberufen. die dann ohne R\u00fccksicht auf die Zahl der vertretenen Mitglieder beschlussf\u00e4hig ist. Darauf ist bei der Einberufung der Wiederholungsversammlung hinzuweisen. Die Mitgliederversammlung wird von dem\/der 1. Vorsitzenden des Karate &#8211; Dojo &#8211; Stockach oder seinem\/ihrem Stellvertreter\/in geleitet.<\/p>\n<\/li>\n<li>\n<p align=\"LEFT\">F\u00fcr die Behandlung und Beschlussfassung \u00fcber die Entlastung und Wahl der Mitglieder des Vorstandes bestimmt die Mitgliederversammlung eine\/n Versammlungsleiter\/in, der nicht dem Vorstand angeh\u00f6ren darf. Dies kann auch f\u00fcr andere Punkte der Tagesordnung geschehen. Antr\u00e4ge zur Mitgliederversammlung k\u00f6nnen die Mitglieder der Mitgliederversammlung stellen. Antr\u00e4ge sind in der Mitgliederversammlung zu behandeln, wenn sie schriftlich mit Begr\u00fcndung sp\u00e4testens eine Woche vorher f\u00fcr ordentliche Mitgliederversammlung und sp\u00e4testens zwei Wochen vorher f\u00fcr au\u00dferordentliche Mitgliederversammlung bei dem 1.Vorsitzenden eingegangen sind. Das Datum des Poststempels entscheidet.<\/p>\n<\/li>\n<li>\n<p align=\"LEFT\">Beschl\u00fcsse \u00fcber die \u00c4nderung der Satzung bed\u00fcrfen einer Mehrheit von zwei Dritteln der anwesenden Stimmen.<\/p>\n<\/li>\n<\/ol>\n<h1>II Der Vorstand<\/h1>\n<h2>\u00a7 14 Aufgaben des Vorstandes<\/h2>\n<ol>\n<li>\n<p align=\"LEFT\">Der Vorstand bestimmt die politischen und technischen Ma\u00dfnahmen, deren Durchf\u00fchrung zur Erf\u00fcllung der satzungsgem\u00e4\u00dfen Aufgaben des Karate &#8211; Dojo &#8211; Stockach angezeigt erscheinen, soweit sie nicht von grunds\u00e4tzlicher Bedeutung sind. Es gibt den Mitgliedern des Karate &#8211; Dojo &#8211; Stockach Richtlinien f\u00fcr ihre T\u00e4tigkeit und erl\u00e4\u00dft die f\u00fcr die Durchf\u00fchrung des Gesch\u00e4fts- und Sportbetriebes allgemein verbindlichen Anordnungen.<\/p>\n<\/li>\n<li>\n<p align=\"LEFT\">Der Vorstand bereitet die Verhandlungen und die Beschl\u00fcsse der Mitgliederversammlung vor und ist f\u00fcr die Ausf\u00fchrung dieser Beschl\u00fcsse verantwortlich.<\/p>\n<\/li>\n<li>\n<p align=\"LEFT\">Der Vorstand hat zu jeder ordentlichen Mitgliederversammlung des Karate &#8211; Dojo &#8211; Stockach schriftlich Bericht zu erstatten sowie eine schriftliche Jahresrechnung \u00fcber das verflossene Gesch\u00e4ftsjahr vorzulegen, aus dem die Verwaltung der Angelegenheiten des Karate &#8211; Dojo &#8211; Stockach w\u00e4hrend des abgelaufenen Jahres zu ersehen ist.<\/p>\n<\/li>\n<li>\n<p align=\"LEFT\">Der Vorstand hat geeignete Vorschl\u00e4ge hinsichtlich des Jahreshaushaltsplans zur Beschlussfassung durch die Mitgliederversammlung vorzulegen.<\/p>\n<\/li>\n<li>\n<p align=\"LEFT\">Der Vorstand f\u00fchrt die Gesch\u00e4fte innerhalb des durch die Mitgliederversammlung beschlossenen Haushaltsplanes.<\/p>\n<\/li>\n<\/ol>\n<h2>\u00a7 15 Zusammensetzung des Vorstandes<\/h2>\n<ol>\n<li>\n<p align=\"LEFT\">Der Vorstand besteht aus<\/p>\n<p align=\"LEFT\">a.) dem\/der 1. Vorsitzenden<\/p>\n<p align=\"LEFT\">b.) dem\/der Dojoleiter\/in<\/p>\n<p>c.) dem\/der Kassenwart\/in<\/p>\n<p align=\"LEFT\">d.) dem\/der Jugendwart\/in<\/p>\n<p>e.) dem\/der Schriftf\u00fchrer\/in<\/li>\n<li>\n<p align=\"LEFT\">Die Vorstandsmitglieder a- c sind der gesetzliche Vorstand im Sinne des 526 BGB. Eine \u00c4mterh\u00e4ufung im Vorstand ist f\u00fcr h\u00f6chstens zwei \u00c4mter zul\u00e4ssig. Der Verein wird vertreten durch 2 Mitglieder gemeinsam des gesetzlichen Vorstands.<\/p>\n<\/li>\n<li>\n<p align=\"LEFT\">Die Vertretungsmacht wird satzungsrechtlich im Innenverh\u00e4ltnis dahingehend eingeschr\u00e4nkt, das alle Gesch\u00e4fte der Zustimmung durch den Vorstand bed\u00fcrfen.<\/p>\n<\/li>\n<li>\n<p align=\"LEFT\">Die Amtsdauer der Vorstandsmitglieder betr\u00e4gt grunds\u00e4tzlich ein Jahr. Eine Wiederwahl ist zul\u00e4ssig. Jedes Vorstandsmitglied bleibt solange im Amt, bis sein Nachfolger gew\u00e4hlt ist. Scheidet ein Vorstandsmitglied aus, so kann der restliche Vorstand eine andere Person, die nicht Mitglied des Vorstandes ist, als Nachfolger benennen. In der n\u00e4chsten Mitgliederversammlung ist die Ernennung zu best\u00e4tigen.<\/p>\n<\/li>\n<\/ol>\n<h2>\u00a7 16 Zust\u00e4ndigkeiten der Vorstandsmitglieder<\/h2>\n<ol>\n<li>\n<p align=\"LEFT\">Der\/Die 1. Vorsitzende vertritt den Verein nach au\u00dfen. Er beruft Vorstandssitzungen und Mitgliederversammlungen ein und leitet sie. Er\/Sie ist im Ubrigen f\u00fcr alle Entscheidungen und Ma\u00dfnahmen zust\u00e4ndig, die nicht einem anderen Vorstandsmitglied oder anderen Organen des Karate &#8211; Dojo &#8211; Stockach zugewiesen sind. Im Verhinderungsfall nimmt der\/die Dojoleiter\/in diese Aufgaben wahr. Die Verhinderung braucht nicht nachgewiesen zu werden.<\/p>\n<\/li>\n<li>\n<p align=\"LEFT\">Der\/Die Dojoleiter\/in ist f\u00fcr die sporttechnisch &#8211; organisatorischen Belange des Karate &#8211; Dojo &#8211; Stockach zust\u00e4ndig.<\/p>\n<\/li>\n<li>\n<p align=\"LEFT\">Der\/Die Kassenwart\/in ist f\u00fcr die Haushalts- und Wirtschaftsf\u00fchrung des Karate &#8211; Dojo &#8211; Stockach verantwortlich.<\/p>\n<\/li>\n<li>\n<p align=\"LEFT\">Der\/Die Jugendwart\/in ist f\u00fcr die Ber\u00fccksichtigung jugendpflegerischer Gesichtspunkte im Rahmen des Sportbetriebs des Karate &#8211; Dojo &#8211; Stockach zust\u00e4ndig.<\/p>\n<\/li>\n<li>\n<p align=\"LEFT\">Der\/die Schriftf\u00fchrer\/in ist zust\u00e4ndig f\u00fcr das Protokollieren der Sitzungen und Beschl\u00fcsse der Organe des Karate &#8211; Dojo &#8211; Stockach.<\/p>\n<\/li>\n<\/ol>\n<h2>\u00a7 17 Durchf\u00fchrung von Vorstandsitzungen<\/h2>\n<ol>\n<li>\n<p align=\"LEFT\">Der Vorstand wird vom\/von der 1. Vorsitzenden nach Bedarf eingeladen. Die Einladung hat zu erfolgen, wenn sie von mindestens zwei Vorstandsmitgliedern beantragt wird. Die Einberufung zur Sitzung ist unter Angabe der Tagesordnung mind. eine Woche vorher allen Vorstandsmitgliedern schriftlich zu \u00fcbermitteln.<\/p>\n<\/li>\n<li>\n<p align=\"LEFT\">Der\/Die 1. Vorsitzende bestimmt Ort, Termin und Tagesablauf der Sitzungen des Vorstandes, sofern hierf\u00fcr nicht Beschl\u00fcsse des Vorstandes vorliegen.<\/p>\n<\/li>\n<li>\n<p align=\"LEFT\">Der Vorstand ist beschlussf\u00e4hig, wenn nach ordnungsgem\u00e4\u00dfer Einladung die Mehrheit der Mitglieder anwesend ist.<\/p>\n<\/li>\n<li>\n<p align=\"LEFT\">In Sitzungen des Vorstandes k\u00f6nnen dessen Mitglieder jederzeit zu Punkten, die nicht auf der Tagesordnung stehen, Antr\u00e4ge stellen.<\/p>\n<\/li>\n<li>\n<p align=\"LEFT\">Bei Abstimmungen hat jedes Vorstandsmitglied je 1 Stimme.<\/p>\n<\/li>\n<li>\n<p align=\"LEFT\">Der Vorstand kann sich f\u00fcr die Erledigung bestimmter Aufgaben, die besondere Sachkunde und Erfahrung erfordern, in Einzelf\u00e4llen hierf\u00fcr geeignete Mitglieder des Karate &#8211; Dojo &#8211; Stockach oder eines Mitgliedsvereins der LV beiordnen.<\/p>\n<\/li>\n<li>\n<p align=\"LEFT\">Die Beigeordneten k\u00f6nnen an Sitzungen des Vorstandes, des erweiterten Vorstandes sowie der Mitgliederversammlung bei der Behandlung von Angelegenheiten ihres Verantwortungsbereichs mit beratender Stimme teilnehmen. Sie k\u00f6nnen nach Art und Umfang ihrer Aufgaben ausgewechselt werden.<\/p>\n<\/li>\n<\/ol>\n<h1>D Verwaltung, Wirtschaftspr\u00fcfung<\/h1>\n<h2>\u00a7 18 Haushalts- und Kassenpr\u00fcfung<\/h2>\n<ol>\n<li>\n<p align=\"LEFT\">\u00a0Die Kassenpr\u00fcfung des Karate &#8211; Dojo &#8211; Stockach richtet sich nach Haushaltsvoranschl\u00e4gen, die in Gestalt von Jahreshaushaltsplan und Bewirtschaftungspl\u00e4nen f\u00fcr einzelne Sachbereiche aufgestellt werden. \u00dcber das abgelaufene Gesch\u00e4ftsjahr wird eine Jahresrechnung aufgestellt, die der Rechnungspr\u00fcfung unterliegt.<\/p>\n<\/li>\n<li>\n<p align=\"LEFT\">Die Wirtschaftsf\u00fchrung des Karate \u2014 Dojo -Stockach wird im Einzelnen in der Finanzordnung geregelt.<\/p>\n<\/li>\n<\/ol>\n<h2>\u00a7 19 Gesch\u00e4ftsjahr<\/h2>\n<ol>\n<li>Das Gesch\u00e4ftsjahr ist das Kalenderjahr.<\/li>\n<\/ol>\n<h2>\u00a7 20 Kassenpr\u00fcfer<\/h2>\n<ol>\n<li>\n<p align=\"LEFT\">Die Bestellung der Kassenpr\u00fcfer erfolgt f\u00fcr die Dauer der Amtszeit des Vorstandes. Wiederwahl ist zul\u00e4ssig. Die Kassenpr\u00fcfer sollen dem Karate &#8211; Dojo &#8211; Stockach angeh\u00f6ren. Sie m\u00fcssen vom Vorstand unabh\u00e4ngig sein und die f\u00fcr ihre Aufgaben erforderliche Eignung besitzen.<\/p>\n<\/li>\n<li>\n<p align=\"LEFT\">Es sind mindestens zwei Kassenpr\u00fcfer zu w\u00e4hlen. Sie \u00fcben ihre T\u00e4tigkeit gemeinsam aus.<\/p>\n<\/li>\n<li>\n<p align=\"LEFT\">Die Kassenpr\u00fcfer haben die Jahresrechnung zu pr\u00fcfen und sich vom Vorhandensein und Zustand des Verm\u00f6gens des Karate &#8211; Dojo &#8211; Stockach zu \u00fcberzeugen. Sie sind au\u00dferdem berechtigt, zu beliebiger Zeit eine au\u00dferordentliche, nicht angemeldete Kassenpr\u00fcfung vorzunehmen. Dem Verlangen des Vorstandes oder eines Viertels der stimmberechtigten Mitglieder nach einer Kassenpr\u00fcfung im Verlauf des Gesch\u00e4ftsjahres haben sie unverz\u00fcglich nachzukommen.<\/p>\n<\/li>\n<li>\n<p align=\"LEFT\">\u00dcber ihre jeweilige Pr\u00fcfung haben die Kassenpr\u00fcfer ein Protokoll zu fertigen, das dem Vorstand vorzulegen ist. Sie haben der Mitgliederversammlung \u00fcber ihre gesamte Pr\u00fcfungst\u00e4tigkeit einen schriftlichen Gesamtbericht vorzulegen und erforderlichenfalls zu erl\u00e4utern.<\/p>\n<\/li>\n<\/ol>\n<h2>\u00a7 21 Haftungsausschluss<\/h2>\n<ol>\n<li>\n<p align=\"LEFT\">Das Karate &#8211; Dojo &#8211; Stockach und seine Mitglieder haften nur f\u00fcr grob fahrl\u00e4ssig oder vors\u00e4tzlich erfolgte Pflichtverletzungen.<\/p>\n<\/li>\n<li>\n<p align=\"LEFT\">Das Karate &#8211; Dojo &#8211; Stockach haftet seinen Mitgliedern gegen\u00fcber auf Schadenersatz nur in dem Umfang, als die m\u00f6glichen Ersatzanspr\u00fcche durch die abgeschlossene Versicherung abgedeckt sind.<\/p>\n<\/li>\n<\/ol>\n<h2>\u00a7 22 Abstimmung und Wahlen<\/h2>\n<ol>\n<li>\n<p align=\"LEFT\">Die Beschlussfassung erfolgt in allen Organen durch einfache Stimmenmehrheit, soweit diese Satzung nichts anderes bestimmt.<\/p>\n<\/li>\n<li>\n<p align=\"LEFT\">Stimmenthaltungen und ung\u00fcltige Stimmen werden f\u00fcr das Zustandekommen der Beschl\u00fcsse nicht mitgez\u00e4hlt. Stimmengleichheit bedeutet Ablehnung.<\/p>\n<\/li>\n<li>\n<p align=\"LEFT\">Die Beschl\u00fcsse der Organe werden in Sitzungen gefasst. Sie k\u00f6nnen ausnahmsweise auch schriftlich durch Rundfrage bei allen Mitgliedern unter genauer Angabe des Beschlussgegenstandes herbeigef\u00fchrt werden, wenn mit dieser Art der Beschlussfassung alle Mitglieder des jeweiligen Organs einverstanden sind.<\/p>\n<\/li>\n<li>\n<p align=\"LEFT\">\u00dcber nicht auf der Tagesordnung stehende Angelegenheiten darf grunds\u00e4tzlich nicht verhandelt und beschlossen werden, sofern dies in dieser Satzung nicht anders bestimmt ist. Dringlichkeitsantr\u00e4ge k\u00f6nnen jedoch behandelt werden, wenn sie zu Protokoll\u00a0gebracht werden und mindestens zwei Drittel der anwesenden Mitglieder der Beratung zustimmen.<\/p>\n<\/li>\n<li>\n<p align=\"LEFT\">Eine Abstimmung darf im Verlauf einer Versammlung nur wiederholt werden, wenn ein Formfehler festgestellt wird.<\/p>\n<\/li>\n<li>\n<p align=\"LEFT\">Wahlen sind grunds\u00e4tzlich schriftlich und geheim vorzunehmen. Wird f\u00fcr ein Amt nur eine Person vorgeschlagen und ist diese bereit, dieses zu \u00fcbernehmen, so kann die Wahl durch offene Abstimmung mit Handzeichen erfolgen, wenn nicht geheime Wahl beantragt wird. Abwesende k\u00f6nnen gew\u00e4hlt werden, wenn sie zuvor ihre Bereitschaft, das Amt anzunehmen, schriftlich erkl\u00e4rt haben.<\/p>\n<\/li>\n<li>\n<p align=\"LEFT\">Steht f\u00fcr ein Amt nur ein\/e Kandidat\/in zur Wahl, so ist er\/sie gew\u00e4hlt, wenn er\/sie die Mehrheit der abgegebenen Stimmen erh\u00e4lt. Stehen mehrere Kandidaten\/innen zur Wahl, so ist der\/diejenige gew\u00e4hlt, der\/die mindestens die H\u00e4lfte der abgegebenen Stimmen erhalten hat. Wird diese Stimmenzahl durch keine\/n der Kandidaten\/innen erreicht, so findet zwischen den zwei Kandidaten\/innen, die im ersten Wahlgang die meisten Stimmen erhalten haben, eine Stichwahl statt, bei der die einfache Stimmenmehrheit entscheidet. Bei Stimmengleichheit ist nach einer Pause die Wahl zu wiederholen. Ergibt sich erneut Stimmengleichheit, so entscheidet das Los.<\/p>\n<\/li>\n<li>\n<p align=\"LEFT\">\u00dcber die Beschl\u00fcsse der Sitzungen der Organe des Karate &#8211; Dojo &#8211; Stockach ist ein Protokoll zu f\u00fchren, das von der\/dem Versammlungsleiterlln sowie dem\/der Protokollf\u00fchrer\/ln zu unterzeichnen ist.<\/p>\n<\/li>\n<\/ol>\n<h1>E Schlussbestimmung<\/h1>\n<h2>\u00a7 23 Aufl\u00f6sung des Vereins<\/h2>\n<ol>\n<li>\n<p align=\"LEFT\">Die Aufl\u00f6sung des Karate &#8211; Dojo &#8211; Stockach (&amp; 3 Absatz 5) kann nur in einer eigens f\u00fcr diesen Zweck einberufenen Mitgliederversammlung beschlossen werden (5 11 Abs.2). F\u00fcr die Beschlussf\u00e4higkeit und die Abstimmungen gelten 5 13 Abs. 3.<\/p>\n<\/li>\n<li>\n<p align=\"LEFT\">Diese Mitgliederversammlung ernennt bis zu drei nat\u00fcrliche Personen zu Liquidatoren. Beschl\u00fcsse \u00fcber die Verm\u00f6gensverwendung bed\u00fcrfen vor ihrer Ausf\u00fchrung der Einwilligung des zust\u00e4ndigen Finanzamtes.<\/p>\n<\/li>\n<\/ol>\n<h2>\u00a724 Inkrafttreten<\/h2>\n<ol>\n<li>Diese Satzung wurde durch die Mitgliederversammlung am 11.03.2011 beschlossen und tritt mit Eintrag in das Vereinsregister des Amtsgerichts Stockach in Kraft.<\/li>\n<\/ol>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Allgemeines \u00a7 1 Name, Sitz Der Verein f\u00fchrt den Namen &#8222;Karate &#8211; Dojo &#8211; Stockach e.V&#8220;. Der Verein hat seinen Sitz in Stockach und ist in das Vereinsregister beim Amtsgericht eingetragen. 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